Der weiße sehr männliche Christ darf ür die gleiche Arbeit bei gleicher Leistung nicht wesentlich mehr verdienen als die schwarze Muslima. (vom Kollektivvertrag oder Tarifvertrag eh nicht, aber weiße sehr männliche Christen verhandeln härter das Endgeld!)
Das Senioritätsprinzip aufgrund des Alters ist untzulässig, nicht aber das Expertenlevel, wenn der Experte mehr Verantwortung und mehr Leistung erbringt.
Irgendwann ist aber bei jedem Beruf nach 1-11 Jahren oft der Platdonds der Expertise erreicht, die Frage ist überhaupt, ob jemand mit einem Jahr Erfahrung als Straßbahnfahrer weniger Leistung erbringt als jemand mit 30 Jahren Erfahrung als Straßenbahner.
Disrkiminierung von jungen ist ausgelernten ist verboten
Auf alle Fälle ist verboten, dass der Beamte im Ruhegenuss mehr für eine Art Pseudobereitschaft an Geld vom Staat bekommt, als der aktive Beamte, weil das wäre die Diskriminierung von aktiv arbeitetenden und Dienst nach Vorschrift versehenden Beamten.
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