Durch geheime Spionage in Bezug auf immaterielle Rechtsgüter entstanden Kleinunternehmen bereits Kosten bzw. ein potentielles Risiko von externen ausspioniert zu werden! Warum das so ist, zeigt folgende tatsächliche Begebenheit:
In meiner letzten Firma installierte ich mir die Synchronisationssoftware für mein privates Smartphone am Arbeitsplatz-PC. Das war legal und genehmigt. Nach der Installation passierten eigenartige Dinge. Ich hatte Grund zur Annahme, dass der IIS gepacht wurde. Mit Sicherheit konnte ich feststellen, dass eine Kommunikationsverbindung nach außen vom FirmenPC aufgemacht wurde und Daten übertragen wurden. Ich berichtete das alles sofort, machte ein Backup des eigenartigen Systemzustands und führte im Anschluss eine Systemwiederherstellung vor dem Zeitpunkt der Softwareinstallation durch. Ich postete diese Tatsachen in Google Buzz. Da sah ich, einige andere Leuten hatten zu diesem Thema schon detailliertere Beiträge mit besseren Analysen verfasst. Bevor das weitere Kreise ziehen konnte, meldete sich die asiatische Herstellerfirma sofort zu Wort:
"Aufgrund von Digital Rights Management und den für Europa und USA rechtlichen Exportbestimmungen, die man erst zu spät erkannte, hatte wir ein System entwickeln müssen, dass Kopien von geschützten immateriellen Rechtsgütern, konkret Musik und Videos protokolliert."
"Wir als Hersteller hatten die Richtung Smartphone -> PC zuerst nicht für nötig gehalten, unsere Juristen sahen das aber anders. Aufgrund des Zeitdrucks kurz vor dem Launch ist Qualität etwas zu kurz gekommen und wir haben das Standard MFC Icon auf der Programmdatei belassen, was auch natürlich von NO-Name Firmen, Hobbybastlern oder Hackern auch oft so praktiziert wird. Man hat die Datei schnell in den Installer dazukopiert ohne vorhandene Signatur."
Da inzwischen auch sehr clevere/gescheite Leute das Programm analysiert hatten und sie das Statement vollkommen untermauerten, wurde plötzlich aus der bedrohlichen Chimäre des spionierenden asiatischen Smartphone- Herstellers, ein alltägliches IT-Missverständnis. Viele IT-ler egal ob GF, Manager, Programmierer, Tester oder Sysadmins hatten in ihrem Berufsleben schon einmal eine ähnliche Situationen erlebt und die Reaktion gegenüber dem Hersteller war allgemeines Verständnis.
Nichts desto trotz gibt es schwarze Schafe unter den Firmen, die Kunden ausspionieren.
Wo und wie viele das sind kann ich nicht sagen, dazu müsste ich in die Kristallkugel schauen. Die Kosten für die ganze Aktion trug mein damaliger Chef, dem ich auch noch weitere Nerven kostete, als ich später eine verbalen emotionalen Disput mit aggressiver halbstarker Rhetorik mit einer Hackergruppe anfing. Ich rechne ihm die beiden zugedrückten Augen hoch an und auch der Hackergruppe ihre richtige Einschätzung der Situation. (Ich war einfach etwas daneben)
P.S.: Im Nachhinein stellte sich noch dazu heraus, dass diese Protokollierung gar nie als Import/Export Bestimmung gefordert war, die Firmenjuristen hatten eine Interpretation herangezogen, die jeden Einwand, der auf ein Exportverbot abzielen könnte, sofort 100% widerlegen würde.
P.P.S.: In der nächsten Softwareversion des Herstellers war dieses leidige Programm auch nicht mehr vorhanden.
P.P.P.S.: Es ist super wenn der Geschäftsführer eines Kleinunternehmens die Wahl zwischen: Ich lass mich ausspionieren bzw. die Jungs und Mädels untersuchen das auf meine Kosten hat, oder?
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2012-06-09
2012-06-07
Dekompilieren von Software um Spionage zu entdecken ist strafbar!?
Eigentlich ist bei closed source Ausspionieren von Kunden mittels der eigenen Software relativ gefahrloser, als bei OpenSource. Um Spionage-Routinen des Programms / der Bibliothek zu erkennen und zu beweisen muss man in vielen Fällen die vorhandene Software dekompilieren.
Das Untersuchen eines Programms auf vorhandene Spionage-Routinen einer gemieteten / geleasten / gekauften Software würde ich nicht unbedingt als die Schaffung interoperabler Schnittstellen sehen.
Also ist Dekompilieren auch zum Zweck der Sicherheit per Urheberrecht in Deutschland und Österreich verboten und kriminell, siehe:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html
http://www.jusline.at/40e_Dekompilierung_UrhG.html
Du als Kunde hast somit nicht das Recht gelieferte Software auf Ausspähroutinen per dekompilieren zu untersuchen, daher die Frage:
Ist tracen des Netzwerktraffics eines Programmes auch bei Aufbrechen von SSL zur Analyse eigentlich gestattet?
Das Untersuchen eines Programms auf vorhandene Spionage-Routinen einer gemieteten / geleasten / gekauften Software würde ich nicht unbedingt als die Schaffung interoperabler Schnittstellen sehen.
Also ist Dekompilieren auch zum Zweck der Sicherheit per Urheberrecht in Deutschland und Österreich verboten und kriminell, siehe:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html
http://www.jusline.at/40e_Dekompilierung_UrhG.html
Du als Kunde hast somit nicht das Recht gelieferte Software auf Ausspähroutinen per dekompilieren zu untersuchen, daher die Frage:
Ist tracen des Netzwerktraffics eines Programmes auch bei Aufbrechen von SSL zur Analyse eigentlich gestattet?
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