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2026-05-19

ENDE MIT DEM RECHT AUF VERGESSEN

Das Recht auf Vergessen hat einige tückische Pferdefüße. 
Wird durch Löschung oder Unterlassen / bewußtem Aufheben der Verlinkung durch Suchmaschinen nicht nur die Person, die nicht mehr gefunden werden will, betroffen, sondern auch andere Personen oder eine Gruppe / Verein / Firma, wo dann in Folge der Anschein entsteht, als würden viele ihrer Behauptungen sich als glatte Lügen herausstellen, dann hat das nahezu Rufschädliche Implikationen.

Nicht Löschung verlangen im Falle von Unwahrheit über einen, eine Gegendarstellung überzeugt mehr:
Ich war persönlich auch schon einmal betroffen und wollte in der ersten Schrecksekunde auch, dass alles gelöscht werde. Dennoch war ich froh, den Rat bekommen zu haben, besser eine sachliche Gegendarstellung zu verfassen:


 Ein par Beispiele: 
Während viele diesen armen Menschen als armen Irren frotzelten und verhöhnten, glaubten wir dass es sich schon um einen Wichtigtuer handelte, aber bei manchen Dingen war einfach erwünscht, dass sie unter dem Teppich blieben. 
Wir versuchten mit ihm normal in diesem Forum zu kommunizieren, jetzt wurde aber alles gelöscht...

Es stimmt nicht, dass ich meine Pflichten als Sozialarbeiter nicht ernst nahm. Der Kunde ging halt immer wieder in NeoNazi Foren, wo die Leute seinesgleichen abgrundtief hassten, aber ich diskutierte dort auch mit unter dem Pseudonym "Dein Freund, der Sozialkumpel".
Jetzt sind alle diese Beiträge von mir, die Eindeutig mein Pflichtbewußtsein beweisen würden, gelöscht. 

Nach dem Bild, dass sich damals aus Internet-Portalen ergab, war Herr X/Frau Y, schon ein Fachmann / eine Fachfrau und wir riefen auch 3-5 Unternehmen, die er im Lebenslauf nannte an. Dort wurde uns gesagt, Herr X / Frau Y sei keine Deep Experte/in, aber schon ein Hans/Grete Dampf in allen Gassen, der immer brauchbare Lösungen zu unserer und zur Kundenzufriedenheit erbringen konnte, manchmal war es halt flickwerk, aber es gab nie Beschwerden oder gar Anschuldigungen oder gerichtliche Klagen. Im Moment sieht das Bild im Internet aus, als hätte dieser Mensch nur sehr periphär mit dem Berufsbild zu tun gehabt und Rufnummernnachweis kann nach 5 Jahren nicht mehr gerichtlich gütlig wiedergegeben werden.