Eigentlich ist bei closed source Ausspionieren von Kunden mittels der eigenen Software relativ gefahrloser, als bei OpenSource. Um Spionage-Routinen des Programms / der Bibliothek zu erkennen und zu beweisen muss man in vielen Fällen die vorhandene Software dekompilieren.
Das Untersuchen eines Programms auf vorhandene Spionage-Routinen einer gemieteten / geleasten / gekauften Software würde ich nicht unbedingt als die Schaffung interoperabler Schnittstellen sehen.
Also ist Dekompilieren auch zum Zweck der Sicherheit per Urheberrecht in Deutschland und Österreich verboten und kriminell, siehe:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/69e.html
http://www.jusline.at/40e_Dekompilierung_UrhG.html
Du als Kunde hast somit nicht das Recht gelieferte Software auf Ausspähroutinen per dekompilieren zu untersuchen, daher die Frage:
Ist tracen des Netzwerktraffics eines Programmes auch bei Aufbrechen von SSL zur Analyse eigentlich gestattet?
Wenn du eine Einverständnis zur Datenweitergabe unterzeichnest (anklickst), ist ausspionieren komplett legal.
AntwortenLöschenAber sicher nicht alle Daten, sondern wahrscheinlich nur Daten, die im weitesten Sinne das Programm betreffen, nicht irgendwelche Dateninhalte oder Emails auf deinem Computer oder im Netzwerk.
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