Meiner Meinung funktioniert der Prozess zur Entbürokratisierung mit Wirtschaftskammer im Bereich Gewerbeordnung u.a. RIS so:
1. Von WKO bestehende beretis erarbeitete Vorschläge zur Entbürokratisierung betreffend RIS einholen.
2. Konkrete Gesetze im RIS suchen.
3. Entbürokratisierung gemäß WKO Vorschlägen rechtssicher einarbeiten.
4. Ausgearbeitetes entbürokratisiertes Gesetzestexte an Fachgruppen Experten / Juristen den Wirtschaftskammer zur Review übergeben.
5. Urgierte Änderung der WKO einpflegen
6. Ausgearbeitete entbürokratisierte Gesetzesentwurf dem Parlament zur Begutachtung geben.
7. Mit Koalitionspartnern parlamentarisch diskutieren, eventuell Änderungen reklamieren.
8. Wenn Legislative abgeschlossen => Gesetzesänderungen im RIS aktualisieren.
https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
https://www.wko.at/bilanzbuchhaltungsbehoerde/gewerbeordnung
https://www.wko.at/gruendung/gewerberecht
Wichtig ist dabei auch, dass man nicht glaubt, Entbürolratisierung bedeute Mitarbeiter der WKO,Bundessparten oder Fachgruppen / Innungen abzubauen. Enbürokratisierung bedeutet den büroktatischen gesetzesmäßig vorgeschriebenen Aufwand in Meldung bei den Behörden, Ämtern und Kammern zu reduzieren und zu vereinfachen und die Gesetze für Unternehmen und/oder Sparten/Branchen mit Maß und Ziel zu vereinfachen. Effizienzsteigerungen und Einsparungen und Beseitigung von nicht sinnvollen Doppelgleisigkeiten im föderalen Kammersystem, wären Struktur-Reformen!

Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen