1. Hauptsatz des 1. Parteilosen:
Für die Schaffung oder Beibehaltung von Wohlstand in einem Land/Staat ist immer eine für die Gesellschaft nutzbringende nachhaltige (sozialökologische) Leistung erforderlich!
Für die Schaffung oder Beibehaltung von Wohlstand in einem Land/Staat ist immer eine für die Gesellschaft nutzbringende nachhaltige (sozialökologische) Leistung erforderlich!
Ableitung aus dem 1. Hauptsatz:
Leistungslosen Wohlstand gibt es nicht und nicht geschaffener Wohlstand kann auch nicht verteilt werden!
Leistungslosen Wohlstand gibt es nicht und nicht geschaffener Wohlstand kann auch nicht verteilt werden!
2. Hauptsatz des 1. Parteilosen:
Je mehr Leistungsträger zur Erbringung einer für die Gesellschaft nützlichen Leistung beteiligt sind und je höher der Wertschöpfungsgrad der gesamten Leistergesellschaft ist, desto mehr nachhaltigen Wohlstand hat das Individuum, die gesamte Gesellschaft und das Land.
Je mehr Leistungsträger zur Erbringung einer für die Gesellschaft nützlichen Leistung beteiligt sind und je höher der Wertschöpfungsgrad der gesamten Leistergesellschaft ist, desto mehr nachhaltigen Wohlstand hat das Individuum, die gesamte Gesellschaft und das Land.
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