Ich habe folgende Infos im Netz gefunden, die sich leider (oder wie beim Urheberrecht sehr häufig) widersprechen.
Dieser Artikel wurde bereits auf Google+ öfters erwähnt:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/vorschaubilder-beim-teilen-von-inhalten-in-social-media-praxistipps-zur-minderung-des-abmahnrisikos/
Diese Infos habe ich so gefunden:
- http://goo.gl/kIX3j
- http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html
- http://www.stern.de/digital/online/urheberrechtsverletzungen-bei-facebook-eine-pinnwand-fuer-15000-euro-1715257.html
- http://rivva.de/172932927
- http://www1.wdr.de/themen/archiv/sp_urheberrecht/urheberrecht152.html
- http://raifeleistung.de/2012/06/urheberrecht-und-social-media-zwei-welten-prallen-aufeinander/
- http://www.virato.de/article/534686-vorschaubilder-beim-teilen-von-inhalten-in-social-media-praxistipps-zur-minderung-des-abmahnrisikos/
Habe mal hier nachgefragt: http://rechtzweinull.de/index.php?/archives/189-Gefaehrliches-Teilen-Haftungsrisiken-beim-Sharing-ueber-Facebook,-Google-Plus-Co-Teil-1-Urheberrecht.html
und folgendes Kommentar geschrieben:
Da zumindest größtenteils Einigkeit darüber herrscht, dass wenn auf einer Webseite ein +1 oder like Button vorhanden ist, diese Webseite bei Google+ oder Facebook mit Vorschaubild geteilt werden kann,
hätte ich als reiner Benutzer folgende ganz praktische Frage:
Ist es unproblematisch die Seite auch in jenen Sozialen Medien zu teilen, wo der entsprechende Button fehlt, sofern nur ein einziger social media share button auf der Webseite vorhanden ist?
Ein Beispiel: Jemand, egal jetzt ob unwissentlich oder absichtlich fügt nur den Facebook like Button auf seiner Webseite hinzu. Auf alle Fälle dürfte es jetzt unproblematisch sein, wenn ich mit Vorschaubild bei Facebook diese Seite teile. Aber besteht für mich als Benutzer ein höheres Abmahnrisiko, wenn ich die Seite jetzt bei Google+ teile?
Darf der Inhaber der Seite darüber bestimmen in welchen Sozial Medien seine Seite mit Vorschaubild geteilt wird und wenn ja hätte das nicht einen extremen Wettbewerbsnachteil für neue Startups von bis dato unbekannten social media?
Hier eine Diskussion zu diesem Thema auf Google+:
https://plus.google.com/u/0/107370420028985054014/posts/AZuWDxDif3P
Da zumindest größtenteils Einigkeit darüber herrscht, dass wenn auf einer Webseite ein +1 oder like Button vorhanden ist, diese Webseite bei Google+ oder Facebook mit Vorschaubild geteilt werden kann,
hätte ich als reiner Benutzer folgende ganz praktische Frage:
Ist es unproblematisch die Seite auch in jenen Sozialen Medien zu teilen, wo der entsprechende Button fehlt, sofern nur ein einziger social media share button auf der Webseite vorhanden ist?
Ein Beispiel: Jemand, egal jetzt ob unwissentlich oder absichtlich fügt nur den Facebook like Button auf seiner Webseite hinzu. Auf alle Fälle dürfte es jetzt unproblematisch sein, wenn ich mit Vorschaubild bei Facebook diese Seite teile. Aber besteht für mich als Benutzer ein höheres Abmahnrisiko, wenn ich die Seite jetzt bei Google+ teile?
Darf der Inhaber der Seite darüber bestimmen in welchen Sozial Medien seine Seite mit Vorschaubild geteilt wird und wenn ja hätte das nicht einen extremen Wettbewerbsnachteil für neue Startups von bis dato unbekannten social media?
Hier eine Diskussion zu diesem Thema auf Google+:
https://plus.google.com/u/0/107370420028985054014/posts/AZuWDxDif3P
http://seclists.org/
http://seclists.org/isn/
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