Umfang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der EU-Grundrechte Charta und der Gewerbeordnung.
Jede einzelne Leistungserbringung muss in einem neuen dafür vorgesehen Vertrag vereinbart werden, Ausnahmen gelten hierfür nur für 10 Stammkunden innerhalb der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs (UK).
Weitergabe der Leistungen an dritte oder vervielfältigen der auftragsgefertigten Software des Unternehmens erfordern eine explizite Klausel in einem schriftlichen Vertrag, sofern sie per GPL (Gnu General Public License), Apache License oder einer anderen üblichen Open Software Lizenz lizenziert wurden.
Der Unternehmer bevorzugt per se Open Source und die GPL und öffentliche GIT Source Verwaltung Repositories, einige seiner Kunden haben explizit bei Auftragserteilung auf © (Copy Right) und Closed Source bestanden.
Sollten Bibliotheken. Funktionen, Text- und Bildelemente aus bestehender unter der GPL lizenzierten Software in ein neues Projekt unter einer nicht offenen Lizenz wiederverwendet werden oder aus anderen Projekten einer Open Source lizenzierten Quelle stammen, bleiben diese Komponenten natürlich weiterhin Open Source und müssen vertragsgemäß nach GNU General Public License verwendet und bei Anfrage darüber Auskunft erteilt werden. Bei einem gerichtlichen Streitfall hat die Open Software Foundation und andere GNU Institutionen hier möglicherweise Rechtsansprüche.
Spezielle Konditionen
Da der Unternehmer seit 2008 an einer schizoaffektiven Störung leidet und dadurch partiell gehandicapt ist, bedarf es einer expliziten Vereinbarung, sollte die Leistungserbringung außerhalb der gewohnten Umgebung oder des Standorts Europa, bzw. Vereinigtes Königreich und beauftragt werden.
Jegliche Ton- und Bildaufnahmen von der Arbeit des Unternehmers erfordern explizite notariell beglaubigte Verträge aufgrund des Handicaps des Unternehmers.
Anwendung oder Installation von Filtern bei der elektronische Kommunikation (TCPIP z.B. http Filter) oder in das OS eingebaute Anzeigefilter, die ohne rechtliche schriftliche Verträge, mit Heinrich Elsigan Einzelunternehmer durch Dritte (Internet Service Provider oder Betriebssystem Hersteller) sind per se nicht erlaubt.
Direkte Überwachung des Bildschirms, jeglicher anderer Ausgabegeräte, sowie der Tastatur, Maus und anderer Eingabegeräte während der Arbeit des Unternehmers durch Auftraggeber. Internationale Organisationen erfordern notariell beglaubigte Verträge.
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